1. Wie verhandelt Carl Peters mit dem Sultan? Schreibe auf.
2. Was gibt der Sultan den Deutschen?
3. Was erhält der Sultan dafür?
4. Beurteile den Vertrag
5. Beurteilen Sie den "Wert der Quellen", die diese heute für uns haben. Halten Sie diese für glaubwürdig? Welche Erkenntnisse gewinnen Sie anhand dieser Quellen über den Imperialismus?
In den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts erwarb Deutschland unter der Führung des Kolonisators Carl Peters die Kolonie Deutsch-Ostafrika (heute Tansania). Peters berichtet in seinen Memoiren:
Quelle 1
„Als wir nach Mbusine [Ort] kamen, schlossen wir sofort ein freundschaftliches Verhältnis mit dem Sultan, der dort herrschte. Wir setzten ihn zwischen uns und legten unsere Arme um seine Schultern. Dann tranken wir einen guten Grog [Alkohol] mit ihm und brachten ihn so in gute Stimmung. Darauf begannen die diplomatischen Verhandlungen. Am Ende schlossen wir den Kontrakt [Vertrag], der dann in deutscher Sprache vorgelesen wurde. Die Fahnen wurden gehisst und ich hielt eine kurze Rede, in der ich die Region von Mbusine für die deutsche Krone in Besitz nahm. Ich endete mit einem „Hoch“ auf seine Majestät, den deutschen Kaiser. Drei Salven aus unseren Kanonen sollten den Schwarzen zeigen, was sie zu erwarten hätten, wenn sie den Vertrag brechen würden.“
Die Deutschen brauchten aber auch Gewalt, wie folgendes Zitat von Peters zeigt:
Quelle 2
„In der Nachbarschaft lebte der Stamm der Wadsagga, die den in Mbusine geschlossenen Vertrag nicht akzeptieren wollten. Noch vor Einbruch der Nacht befahl ich meinen Leuten, alles, was von uns von Wert war, aus den Dörfern der Wadsagga wegzubringen und ich liess dann nacheinander sechs von diesen Dörfern in Brand [enflammer] stecken. Die Viehherden [le troupeau] trieben wir zusammen und nahmen sie für uns in Besitz. Ich erklärte den Wadsagga, dass ich auch die anderen Dörfer verbrennen würde, wenn sie sich nicht bis zum Abend unterwürfen [se soumettre]. So zeigten wir den Schwarzen, dass es nicht unsere Gewohnheit ist, uns von ihnen aufhalten zu lassen.“
Aus einem Vertrag, den Peters am 23.11.1884 mit einem Sultan schloss:
Quelle 3
„Masungu Biniani, Herr der Kwatunge, Kaniani, ... und Sultan von Nguru übergibt heute durch sein Handzeichen [geste de la main] sein ganzes Land für ewige Zeiten und zu völlig freier Verfügung [mettre à disposition] an Herrn Dr. Peters, den Vertreter der Gesellschaft für deutsche Kolonisation. Die Rechte der neuen Besitzer des Landes sind z.B. überall, wo es Herrn Peters gefällt, Farmen, Strassen, Minen einzurichten... Herr Peters und die deutsche Gesellschaft für Kolonisation haben das Recht, den Boden, den Wald und die Flüsse so auszunutzen, wie sie es für richtig halten. Sie alleine haben das Recht, Kolonisten in das Land zu bringen, eine eigene Justiz und Verwaltung einzurichten, Zölle und Steuern zu erheben... Dafür übernimmt die Gesellschaft den Schutz des Sultans und seines Volkes gegen seine Feinde, sie respektiert das persönliche Eigentum des Sultans und zahlt ihm – neben den heute übergebenen Geschenken – eine jährliche Rente in Vieh und Handelsartikeln.“
2. Was gibt der Sultan den Deutschen?
3. Was erhält der Sultan dafür?
4. Beurteile den Vertrag
5. Beurteilen Sie den "Wert der Quellen", die diese heute für uns haben. Halten Sie diese für glaubwürdig? Welche Erkenntnisse gewinnen Sie anhand dieser Quellen über den Imperialismus?
In den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts erwarb Deutschland unter der Führung des Kolonisators Carl Peters die Kolonie Deutsch-Ostafrika (heute Tansania). Peters berichtet in seinen Memoiren:
Quelle 1
„Als wir nach Mbusine [Ort] kamen, schlossen wir sofort ein freundschaftliches Verhältnis mit dem Sultan, der dort herrschte. Wir setzten ihn zwischen uns und legten unsere Arme um seine Schultern. Dann tranken wir einen guten Grog [Alkohol] mit ihm und brachten ihn so in gute Stimmung. Darauf begannen die diplomatischen Verhandlungen. Am Ende schlossen wir den Kontrakt [Vertrag], der dann in deutscher Sprache vorgelesen wurde. Die Fahnen wurden gehisst und ich hielt eine kurze Rede, in der ich die Region von Mbusine für die deutsche Krone in Besitz nahm. Ich endete mit einem „Hoch“ auf seine Majestät, den deutschen Kaiser. Drei Salven aus unseren Kanonen sollten den Schwarzen zeigen, was sie zu erwarten hätten, wenn sie den Vertrag brechen würden.“
Die Deutschen brauchten aber auch Gewalt, wie folgendes Zitat von Peters zeigt:
Quelle 2
„In der Nachbarschaft lebte der Stamm der Wadsagga, die den in Mbusine geschlossenen Vertrag nicht akzeptieren wollten. Noch vor Einbruch der Nacht befahl ich meinen Leuten, alles, was von uns von Wert war, aus den Dörfern der Wadsagga wegzubringen und ich liess dann nacheinander sechs von diesen Dörfern in Brand [enflammer] stecken. Die Viehherden [le troupeau] trieben wir zusammen und nahmen sie für uns in Besitz. Ich erklärte den Wadsagga, dass ich auch die anderen Dörfer verbrennen würde, wenn sie sich nicht bis zum Abend unterwürfen [se soumettre]. So zeigten wir den Schwarzen, dass es nicht unsere Gewohnheit ist, uns von ihnen aufhalten zu lassen.“
Aus einem Vertrag, den Peters am 23.11.1884 mit einem Sultan schloss:
Quelle 3
„Masungu Biniani, Herr der Kwatunge, Kaniani, ... und Sultan von Nguru übergibt heute durch sein Handzeichen [geste de la main] sein ganzes Land für ewige Zeiten und zu völlig freier Verfügung [mettre à disposition] an Herrn Dr. Peters, den Vertreter der Gesellschaft für deutsche Kolonisation. Die Rechte der neuen Besitzer des Landes sind z.B. überall, wo es Herrn Peters gefällt, Farmen, Strassen, Minen einzurichten... Herr Peters und die deutsche Gesellschaft für Kolonisation haben das Recht, den Boden, den Wald und die Flüsse so auszunutzen, wie sie es für richtig halten. Sie alleine haben das Recht, Kolonisten in das Land zu bringen, eine eigene Justiz und Verwaltung einzurichten, Zölle und Steuern zu erheben... Dafür übernimmt die Gesellschaft den Schutz des Sultans und seines Volkes gegen seine Feinde, sie respektiert das persönliche Eigentum des Sultans und zahlt ihm – neben den heute übergebenen Geschenken – eine jährliche Rente in Vieh und Handelsartikeln.“